Beleidigungen im Straßenverkehr

Teurer Stinkefinger

Auf den Straßen geht es oft ruppig zu. Verkehrsteilnehmer sollten sich aber auch durch Fehlverhalten anderer nicht zu Beleidigungen provozieren lassen. Sonst kann es teuer werden.

Manchmal kann einem aber auch der Kragen platzen: Drängler, Dichtauffahrer, Mittelspurblockierer und was sich sonst noch auf den Straßen herumtreibt. Doch selbst aggressives Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechtfertigt keine Beleidigung. Weder mit Worten noch mit Gesten.

Eine Beleidigung ist nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Üblich ist die Geldstrafe – und die kann hoch ausfallen.

Auch der schnell mal gezeigte »Stinkefinger« (ausgestreckter Mittelfinger) gilt als Beleidigung. Gerichte haben dafür Strafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt. Die Strafen sind deshalb unterschiedlich hoch, weil sie sich nach dem Einkommen des Täters richten. Denn: Eine Geldstrafe berechnen die Gerichte in Tagessätzen. Ein Netto-Monatsgehalt sind dreißig Tagessätze.

Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden meist Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängt. Die Anzahl der Tagessätze ist auch von den Umständen der Tat abhängig und davon, ob der Betreffende Erst- oder Wiederholungstäter ist.

Seit der Punktereform von 2014 werden für Beleidigungen keine Punkte in Flensburg mehr fällig. Denn bei diesen handelt es sich nicht um sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße.

Mit Material der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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