Die Notlage muss ein „prüfender Dritter", etwa der Steuerberater, bestätigen. Außerdem sind nur Firmen bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz förderwürdig, die von den Folgen des Bund-Länderbeschlusses vom 13. Dezember 2020 hart getroffen wurden. Die genauen Bedingungen und Modalitäten erfahrt ihr auf der Homepage der Bundesregierung.
Erik Förster