Experten empfehlen, bewusstlosen Motorradfahrern den Helm abzunehmen.

Experten unisono dafür

Verletzter Motorradfahrer: Helm ab?

Nach wie vor herrscht bei vielen Verkehrsteilnehmern große Unsicherheit angesichts der Frage, ob Ersthelfer verunfallten Motorradfahrern den Helm abnehmen sollen. Das ifz stellt klar: Unbedingt!

Bis heute ist der Irrglaube verbreitet, dass die Helmabnahme bei einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Motorradfahrer schlimme Folgen haben könnte. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit (ifz) weist darauf hin, dass bereits seit Mitte der 1980er-Jahre unter Experten Einigkeit darüber besteht, dass der Helm abzunehmen ist.

Tipps für Ersthelfer
Wichtige Informationen zum richtigen Verhalten am Unfallort hat das IfZ in einer Broschüre mit dem Titel »Das kleine Erste-Hilfe-Einmaleins« zusammengefasst.
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Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als das Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helms, stellt das ifz klar. Trotzdem sollte der Helm natürlich immer mit größter Vorsicht abgenommen werden, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden. Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen die vordere Helmseite komplett hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helms erforderlich, da nur so eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich sind.

Das Institut für Zweiradsicherheit hat Helmaufkleber entwickelt, die Unfallhelfern zeigen, wie der jeweilige Kopfschutz zu öffnen ist. Sollte es dabei zu Komplikationen kommen, die zu viel Zeit kosten, sollte der Halteriemen nach Möglichkeit einfach durchgeschnitten werden. Nach einem Sturz soll ein Helm ohnehin nicht mehr benutzt werden. (ampnet/jri)

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