Für 24,95 Euro pro Jahr kann jeder Biker in Deutschland bei der Württembergischen Versicherung seine Motorradbekleidung gegen Sturzschäden versichern. Das gilt unabhängig von der Marke der Bekleidung und davon, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug versichert ist.
Nach einem Sturz oder einem Unfall übernimmt die Versicherung die Reparatur der Schäden an der Bekleidung. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt die Württembergische dem Versicherten den Neupreis bis zu einem Maximalbetrag von 2000 Euro, sofern die Bekleidung nicht älter als zwölf Monate ist. Ab dem 13. Monat wird der Zeitwert ersetzt. Der Kunde leistet lediglich einen Selbstbehalt von 150 Euro pro Schadensfall.
Der Versicherungsschutz gilt in allen EU-Ländern. Besitzer von Rukka-Bekleidung sind vom Selbstbehalt befreit. Und wer mit einem anderen Bekleidungsfabrikat stürzt und sich nach dem Schadensfall für einen Rukka-Anzug entscheidet, dem ersetzt die Württembergische Versicherung den zuvor einbehaltenen Selbstbehalt.