Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz

Ab 80 Franken

Vollstreckung von Bußgeldern aus der Schweiz

Konnten bislang nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden, ist dies nun auch mit Knöllchen aus der Schweiz möglich.

Die Schweiz ist bekannt als kostspieliges Pflaster. Das gilt auch und besonders für Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bislang konnten Verkehrssünder aus Deutschland jedoch mit einem blauen Auge davonkommen, wenn sie bei den Eidgenossen zwar geblitzt aber nicht sofort zur Kasse gebeten wurden. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 1. Mai 2024 werden Bußgelder aus der Schweiz auch hierzulande eingetrieben – und umgekehrt.

Die Grundlage für die Vollstreckung schafft der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag. Tätig werden die Behörden im jeweils anderen Land ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro respektive 80 Schweizer Franken.

Auf die leichte Schulter sollte man einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz daher ebenso wenig nehmen wie ein Ticket aus einem anderen EU-Staat, das bereits seit 2015 innerhalb der gesamten Union vollstreckt wird. Bei Zahlungsverzug können empfindliche Gebühren anfallen, bei einer Wiedereinreise droht zudem erheblicher Ärger.

Bild: Kecko/Flickr unter Lizenz CC BY 2.0 Deed

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