Was droht Motorradfahrern?

Wer in Österreich oder der Schweiz auf Tour geht, sollte sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, da es sonst teuer wird, Foto: Pixabay

Im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen

Was droht Motorradfahrern?

Ausflüge mit dem Motorrad ins Ausland können schnell teuer und frustrierend werden. Einige EU-Reiseländer haben ganz besondere Verkehrssünden, die Motorradfahrende gar nicht immer kennen. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht in den EU-Nachbarländern.

Geldstrafe ja, Punkte nein

Während Verkehrssünden in Deutschland oft mit einem Bußgeld sowie einem Punkt geahndet werden, sieht die Sachlage im Ausland anders aus. Verstoßen Motorradfahrende gegen Verkehrsvorschriften im Ausland und werden durch die Polizei angehalten, gibt es eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid.

Die Missachtung der Verkehrsregeln im Ausland führt beispielsweise dazu, dass sogenannte Kennzeichenanzeigen erstellt werden. Dabei bekommen Betroffene einen schriftlichen Bußgeldbescheid an ihre Heimatadresse. Viele EU-Länder ermöglichen die erleichterte Zahlung, beispielsweise Spanien. Hier können Verkehrssünder unmittelbar mit ihrer Kreditkarte online zahlen. Fahrverbote, die im EU-Ausland verhängt werden, haben in Deutschland keine Gültigkeit.

So unterschiedlich sind die Strafen und Vorschriften im EU-Ausland

In den einzelnen EU-Ländern herrschen landesspezifische Vorschriften, die Motorradfahrer unbedingt kennen sollten. Eine Pflicht zum Mitführen einer Warnweste besteht in einigen europäischen Ländern. Hierzu gehören beispielsweise Frankreich, Luxemburg, Slowakei, Litauen, Spanien, Ungarn sowie Slowenien. 

Das Tragen der Warnweste im Fall eines Unfalls oder beim Absteigen aufgrund einer Panne ist in deutlich mehr EU-Ländern notwendig. Hierzu zählen etwa Island, Italien oder Bulgarien.

Ausnahmen gelten in folgenden Ländern:

  •     Belgien
  •     Bulgarien
  •     Kroatien
  •     Litauen
  •     Luxemburg
  •     Moldawien
  •     Montenegro
  •     Norwegen
  •     Portugal
  •     Serbien
  •     Ungarn
  •     Slowakei

Wer hier den grellgelben Überzug vergisst und dabei erwischt wird, wird von den Polizeibehörden zur Kasse gebeten. Allerdings gibt es keine Punkte in Deutschland. Unter punkte-flensburg.de können sich Motorradfahrer informieren, welche Verstöße im deutschen Straßenverkehr mit Bußgeld und einer Punktevergabe geahndet werden.

Diese Regeln gelten in den einzelnen Ländern

Motorradfahren ist beliebter als je zuvor, denn das Gefühl von Freiheit ist für viele unbeschreiblich und sorgt für extreme Entspannung bei den Ausfahrten. Touren über die Alpen oder andere imposante Wegstrecken begeistern jährlich Tausende Motorradfans. Wer sich dabei nicht an die landesspezifischen Regeln hält, muss womöglich tief in die Urlaubskasse greifen.

Regelungen in Österreich

Kaum ein Land bietet abwechslungsreichere Touren als Österreich. Häufig geht es nicht nur durch die imposanten Gebirgsketten, sondern auch entlang weiter Wiesen und durch pittoreske Dörfer. Doch bei all der Faszination für die Landschaft können schnell Verkehrsverstöße lauern. Eine Warnwestenpflicht besteht hier jedoch (noch) nicht.

Bußgelder werden vor allem nach Obergrenzen und anders als in Deutschland nicht per Bußgeldkatalog festgelegt. Auffällig dabei: Die einzelnen Bundesländer in Österreich haben ihre eigenen Bemessungsgrenzen. Einigkeit besteht hingegen bei der Ahndung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, denn für sie fällt meist ein Bußgeld zwischen 21 Euro und 726 Euro an. Einheitliche Mindeststrafen gibt es auch für ausgesuchte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer beispielsweise mehr als 40 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fährt, muss 150 Euro zahlen. Hierbei haben Motorradfahrende die Wahl, ob sie sofort oder später zahlen möchten. Wird nicht sofort gezahlt, wird ein Strafverfahren eingeleitet, das deutliche Mehrkosten mit sich bringt.

Regelungen in der Schweiz

Auch die Schweiz hat strenge Vorgaben, was die Einhaltung ihrer Gebote betrifft. Ursächlich dafür ist der Schutz aller Teilnehmenden im Straßenverkehr, auch der wachsenden Anzahl der Neulenkenden auf Motorrädern auf Schweizer Straßen.

Prinzipiell dürfen Motorräder nicht nebeneinander oder sogar neben Fahrrädern fahren. Fahrzeugkolonnen rechts zu überholen, ist ebenso verboten.

Die Anwendung einiger Delikte erfolgt in der Schweiz durch die Ordnungsbußenliste. Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich dabei deutlich und es kann schon bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen richtig teuer werden. Verboten sind Navigationsgeräte, die eine POI-Funktion enthalten. Stellt die Polizei bei der Kontrolle solche Geräte fest, müssen Motorradfahrende eine Strafe von mindestens 325 Euro (400 Franken) zahlen.

Unterschiede bestehen in den einzelnen Kantonen, wenn es um die Ahndung von Tempodelikten geht. Die Überschreitung des Limits ab 26 km/h auf der Autobahn wird beispielsweise mit mindestens 325 Euro (400 Franken) geahndet. Maximal können dafür bis zu 4000 Franken anfallen. Wer das Limit auf Autobahnen um mindestens 80 km/h überschreitet, dem droht sogar eine einjährige Haftstrafe.

Regelungen in Luxemburg

In Luxemburg gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Ländern einen detaillierten Katalog, was Verwarnungsgelder anbelangt. Insgesamt werden mehr als 800 Tatbestände definiert. Überschreitungen des Tempolimits werden mit Geldern zwischen 49 Euro bis 145 Euro geahndet. Damit sind die Geldbußen deutlich geringer als beispielsweise in Österreich oder der Schweiz. Auch das Tragen von Warnwesten beim Absteigen auf Schnellstraßen oder Autobahnen ist in Luxemburg Pflicht.

Motorradfahrende haben ebenfalls in Luxemburg die Möglichkeit, ihre Geldbußen sofort vor Ort zu bezahlen. Dadurch entfallen weitere Folgekosten, beispielsweise durch die Hinterlegung einer Kaution in doppelter Verwarngeldhöhe, wenn nicht vor Ort gezahlt werden kann oder möchte.

Besonders streng wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 % in Luxemburg geahndet. In diesem Fall ist die Polizei berechtigt, den Führerschein sofort zu beschlagnahmen. Voraussetzung hierfür ist eine Mindestüberschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 40 km/h.

Regelungen in Tschechien

Auch Tschechien ist bei Motorradfahrenden aufgrund der zahlreichen Streckenmöglichkeiten oder als Durchreiseland besonders beliebt. Wer Verkehrsdelikte begeht, muss mit teuren Bußgeldern rechnen. Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten innerorts mit mehr als 20 km/h müssen Bußgelder von ca. 200 Euro einkalkuliert werden. Wer vor Ort zahlt, meidet zusätzliche Kosten. Begehen Motorradfahrende in Tschechien schwere Verkehrsdelikte, kann sogar der Führerschein beschlagnahmt werden.

Regelungen in Frankreich

In Frankreich gelten ebenso strenge Regeln, doch einige sind deutlich legerer als in anderen EU-Ländern. Das Tragen einer Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder einer Panne ist Pflicht. Das Vorbeifahren links an Ampeln ist erlaubt, wenn es der Gegenverkehr zulässt. Verboten sind allerdings Überholmanöver rechts. Auch Fahrten nebeneinander sind in Frankreich untersagt. Ähnlich wie in Deutschland dürfen auch in Frankreich durchgezogene Fahrbahnlinien nicht überquert werden.

Der französische Bußgeldkatalog hat insgesamt fünf Kategorien, welche nach der Schwere der Verstöße klassifiziert sind. Für Tempodelikte werden Bußgelder zwischen 68 Euro und bis 1.500 Euro behangen. Navigationsgeräte mit der POI-Funktion sind auch in Frankreich verboten. Werden diese bei der Polizeikontrolle festgestellt, wird das Vergehen mit 1.500 Euro geahndet. Können Strafen nicht vor Ort gezahlt werden, wird es auch in Frankreich teurer. Der Bußgeldbescheid wird an die in Deutschland registrierte Adresse zugestellt, was mit Zusatzkosten verbunden ist.

Gastbeitrag von Marius Kleine

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