Wie werden sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen durch die StVO-Novelle ändern?

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StVO-Novelle 2021

Wie werden sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen durch die StVO-Novelle ändern?

Am 8. Oktober 2021 war es tatsächlich soweit: Der Bundesrat hat der StVO-Novelle zugestimmt. Die neuen Bußgelder traten eigentlich schon im April 2020 in Kraft, wurden dann aber aufgrund eines Formfehlers wieder zurückgenommen. Nun wurde der neue Bußgeldkatalog allerdings beschlossen. Bei der ersten Novelle wurden Fahrverbote, die Temposünder deutlich früher ereilen konnten, scharf kritisiert. Wurde diesbezüglich ein Kompromiss gefunden? Wie erhöhen sich die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verstößen gegen die StVO konkret? Worauf Verkehrsteilnehmer in Zukunft unbedingt achten sollten, erläutert dieser Artikel.

Die überarbeitete StVO-Novelle kann in Kraft treten

Die Unsicherheit der Verkehrsteilnehmer war mit der Aussetzung der StVO-Novelle vom April 2020 perfekt: Niemand wusste mehr genau, welche Bußgelder jetzt eigentlich galten und welche nicht. Zudem war ungewiss, wann denn nun ein überarbeiteter Bußgeldkatalog in Kraft treten sollte. Am 15. April 2021 hatten sich Bund und Länder im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz dann auf eine überarbeitete StVO-Novelle geeinigt. Diese sollte eigentlich noch vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 in Kraft treten.

Mit ein wenig Verzögerung war es dann schließlich am 8. Oktober 2021 soweit: Der Bundesrat hat der StVO-Novelle zugestimmt. Allerdings sind die neuen Sanktionen noch immer nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Erfolgt dieser Schritt, dauert es noch etwa drei Wochen, bis die neuen Bußgelder in der Praxis angewendet werden können. Der neue Bußgeldkatalog wird also wahrscheinlich zu Anfang November in Kraft treten.

Höhere Bußgelder für Falschparker und Raser

Unter anderem sieht die Novelle höhere Bußgelder für Tempoverstöße und Falschparken vor. Wer beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn geblitzt wurde, muss mit höheren Bußgeldern rechnen als bisher.

Überschreitet ein Autofahrer außerorts die Geschwindigkeit um 16 bis 20 km/h, wird künftig ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Im alten Bußgeldkatalog war für diesen Verstoß noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro vorgesehen. Einen Punkt in Flensburg oder gar ein Fahrverbot gibt es allerdings nicht.

Und auch innerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Tempoverstoß deutlich teurer. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h kostet dann nicht mehr 15, sondern 30 Euro. Wer in einer 30er-Zone zum Beispiel mit einem Tempo von 51 km/h erwischt wird, muss 115 Euro bezahlen (vorher waren es 80 Euro). Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.

Falschparker müssen zukünftig ebenfalls tiefer in die Tasche greifen. Kostete das Parken auf einem Geh- oder Radweg nach altem Bußgeldkatalog noch 20 Euro, werden mit Inkrafttreten der StVO-Novelle 55 Euro fällig.

Auch neue Tatbestände wurden in den Bußgeldkatalog integriert: Wer sein Fahrzeug unzulässig auf einem E- oder Carsharing-Parkplatz abstellt, bekommt ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro aufgebrummt.

 

Weitere Verstöße, die in Zukunft hart geahndet werden

Die neue StVO-Novelle enthält Sanktionen für unterschiedliche Verstöße.

Doch nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden zukünftig teurer. Die StVO-Novelle hat vor allem zum Ziel, die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen. Hierbei sind Radfahrer und Fußgänger als besonders schützenswerte Gruppen im Fokus.

Wer beim Ein- oder Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (sogenanntes „Dooring“), muss mit einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro rechnen. Bei einer Sachbeschädigung werden 50 Euro fällig (laut altem Bußgeldkatalog 20 bzw. 25 Euro).

Auch Auto-Poser müssen sich künftig auf deutlich härtere Sanktionen einstellen. Wer unnötig eine Lärm- und Abgasbelästigung verursacht, muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro befürchten. Vorher wurde dieser Verstoß lediglich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet.

Ähnlich steigt das Bußgeld, wenn Verkehrsteilnehmer innerorts unnütz hin- und herfahren und dadurch Andere belästigen: Anstatt 20 drohen dann satte 100 Euro.

Wann Verkehrssünder mit Fahrverboten rechnen müssen

Die erste StVO-Novelle aus April 2020 sah vor, dass Temposünder deutlich früher mit einem Fahrverbot belegt werden können. Der neue Bußgeldkatalog ist in diesem Punkt nicht mehr so streng. Dennoch bleibt das Fahrverbot als erzieherische Maßnahme weiterhin bestehen.

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab 31 km/h innerorts muss der Raser seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Wird ein Pkw-Fahrer außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Tempoverstoß geblitzt, droht ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h. Hierbei ist es unerheblich, ob der Tempoverstoß mit einem Audi A4 oder einer Kawasaki begangen wird, das Bußgeld fällt für Auto- und Motorradfahrer gleichermaßen an.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer zukünftig auf der Autobahn oder einer anderen Straße außerhalb geschlossener Ortschaften keine Rettungsgasse bildet, wird neben dem Bußgeld von 200 Euro und dem Punkt in Flensburg auch ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Fazit

Nach dem langen Hin und Her wissen Verkehrsteilnehmer nun, worauf sie sich einstellen müssen, wenn der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt. Wer sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung hält, muss in Zukunft mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

 

 

Gastbeitrag von Peter Fellbein

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