Genau oder nicht genau...
Das Navigationsgerät bringt es ans Tageslicht: Seine GPS-gestützte digitale Karte zeigt stets eine deutlich geringere Geschwindigkeit als der Tacho des Fahrzeugs. Das heißt also, dass der Motorrad-Tacho vorauseilt. Dies ist lange bekannt und auch so gewollt, soll es doch der Sicherheit dienen.
Einige Besitzer älterer Yamahas FJR 1300 wollten es doch mal genauer wissen. Sie starteten eine konzertierte E-Mail-Aktion an Yamaha Europa mit der Bitte um Nachbesserung der ungenauen Geschwindigkeitsanzeiger. Der TOURENFAHRER ist der Sache nachgegangen. Nun ist die FJR 1300, egal welchen Baujahrs, ein nach der EWG-Verordnung homologiertes und zugelassenes Fahrzeug. Der Gesetzesrahmen gibt vor, dass ein Tacho niemals nacheilen darf, sondern entweder genau oder vorgehen muss. Wie weit, das ist natürlich ebenfalls exakt definiert: Fahrzeuge mit Zulassung nach dem 1.1.1991 dürfen eine bis zu zehn Prozent plus vier km/h höhere Geschwindigkeit anzeigen, als sie tatsächlich fahren. Das heißt, wenn der Tacho 120 km/h anzeigt, ist es rechtlich ok, wenn es „nur“ echte 106 km/h sind.
Bei Tachos vom Zubehör-Hersteller sieht das etwas anders aus. Diese werden durch Einzelprüfungen mit einer KBA-Nummer legalisiert, ehe sie die Zulassung erhalten.
Insgesamt hat sich herausgestellt, dass es europäische Motorradhersteller mit der Geschwindigkeitsanzeige sehr genau nehmen und nahezu bei null Prozent Abweichung sind, während japanische Modelle gerne etwas mehr voreilen. Mehr im TOURENFAHRER 1/19.
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