Euro 5 – und was nun?
In acht Monaten, am 1.1.2020, tritt die Abgasnorm Euro 5 für neue Motorrad-Typzulassungen in Kraft. Und ein Jahr später gilt sie für alle Neuzulassungen. Die Motorradhersteller stehen hier vor einer Mammutaufgabe, die Entwicklungsarbeiten sind enorm. Daher arbeiten sie schon länger an Motorrädern, die nach der neuen Abgasverordnung homologiert werden. Und was wird sich nun ändern?
Die Abgaswerte – Kohlenmonoxid, unverbrannte Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikelemissionen – sinken mit der Euro 5 gegenüber der Euro 4 jeweils um 15 bis 30 Prozent. Zur Kontrolle müssen alle Motorräder künftig Informationen über die standardisierte Diagnoseschnittstelle „On-Board-Diagnose“ zur Verfügung stellen. So kann jedes passende Lesegerät die Fehlercodes auslesen, zum Beispiel auch bei einer Verkehrskontrolle.
Von der Euro 5 ausgenommen werden nur Kleinstserien von unter 75 Stück. Trial-Motorräder und Enduros werden ebenfalls weniger streng bewertet. Aber Vorsicht: Als „Enduro“ gelten nur Maschinen ab einer Sitzhöhe von mindestens 900 mm, einer Bodenfreiheit von mindestens 310 mm, einem Höchstgewicht von 140 kg und mit einer ein-Mann-Sitzbank. Alle großen Reise-Enduros sind damit raus.
Erfreulich, dass sich am Geräusch der Motoren nichts ändert. Denn die Geräuschnormen sind nicht Teil der EU-Abgasnormen. Der „schöne Klang“ bleibt uns also erhalten. Vorerst. Alle technischen Details sind nachzulesen im TOURENFAHRER 5-19.
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