Bereits 2021 wurden die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich deutlich verschärft. Die Bußgelder wurden erhöht, die Schwelle für den Führerscheinentzug gesenkt, und erstmals wurde die Beschlagnahme des »Tatfahrzeugs« ermöglicht.
Nun drehen die Österreicher die Spirale ein Stückchen weiter: Auch die Enteignung des Fahrzeugs ist möglich. Dieses wird im Nachgang versteigert, der Erlös geht an die Staatskasse.
Ab 80 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Bike weg sein
Dass es so weit kommt, dafür muss es der Fahrzeuglenker allerdings ganz schön toll treiben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann das Fahrzeug sofort für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit jedoch um mindestens 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts überschritten, kann das Fahrzeug dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser selbst, ist nur die vorläufige Beschlagnahme erlaubt.
ÖAMTC kritisiert Fahrzeugenteignung
Kritik kommt vom Verkehrsclub ÖAMTC, der die Wirksamkeit der Maßnahme bezweifelt und rechtliche Bedenken anmeldet: »Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden«, so ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.
Das von Leonore Gewessler (Grüne) geführte Verkehrsministerium hingegeben verweist darauf, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) verfassungsrechtlich geprüft sei. Die neuen Regeln treten zum 1. März 2024 in Kraft.