Fahrerlaubnis AM für Mopeds und Mokicks ab 15 Jahre

Beschluss des Bundeskabinetts

Fahrerlaubnis AM für Mopeds und Mokicks ab 15 Jahre

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mindestalter für die Klasse AM für Mopeds und Mokicks von 16 auf 15 Jahre abzusenken und kommt damit einem seit langem bestehenden Wunsch der Zweiradbranche nach.

Der seit 2013 in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg laufende Versuch, Jugendlichen bereits mit 15 den Führerschein AM zu ermöglichen, war erfolgreich. Deshalb hat das Bundeskabinett beschlossen, das derzeitige Mindestalter von 16 dauerhaft auf 15 Jahre zu senken.

Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung könnten die Bundesländer dann selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter absenken oder nicht. Es gilt als sicher, dass die östlichen Bundesländer diese Änderung mittragen. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen sind dafür.

Der ADAC macht sich dafür stark, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, um einen »unübersichtlichen Flickenteppich« zu verhindern. Denn wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb der Bundesländer mit der neuen Regelung Moped oder Mokick fährt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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