Europäische Union – Chrom(VI)-Beschränkung

Beschränkung von Chrom(VI)

Das Ende des Chromzeitalters?

Strengere Regulierungen der EU könnten dazu führen, dass die Verchromung von Fahrzeugteilen künftig nicht mehr möglich ist – mit erheblichen Auswirkungen aufs Motorraddesign. Es gibt jedoch Alternativen.

Eine Verchromung stellt nicht nur einen Schutz vor Korrosion dar, die hochglänzende Oberfläche ist auch ein wichtiges Gestaltungselement im Motorraddesign. Man denke nur an das glitzernde Ornat von Cruisern oder all die kleinen blinkenden Leistchen an Retro-Bikes.

Dem Chrom, genauer gesagt seiner sechswertigen Variante, hat die EU jedoch den Kampf angesagt. Krebserregend soll das Schwermetall sein und schlecht für die Umwelt. So sieht es auch das California Air Resources Board (CARB).

In Amerika soll spätestens 2027 Schluss sein mit der Verwendung von Chrom(VI), hierzulande ist die Europäische Chemikalienagentur ECHA aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2024 einen Beschränkungsvorschlag für bestimmte Chrom(VI)-Verbindungen vorzulegen.

Die klassische und auch preisgünstige Verchromung von Fahrzeugteilen wäre damit nicht mehr möglich. Völlig verzichten müssten Chromfans auf glänzende Oberflächen dann jedoch auch nicht, denn es gibt bereits Alternativen. Zum einen kann die Galvanisierung auch mit dreiwertigem Chrom(III), welches als gesundheitlich weniger bedenklich gilt, erfolgen. Eine Umrüstung bestehender Strukturen wäre jedoch aufwendig und teuer. Zum anderen gibt es vollkommen andere Möglichkeiten, Hochglanzeffekte zu erzeugen. So kann beispielsweise ein dünner Silberfilm zwischen Lagen von Polyurethanlack aufgebracht werden. Ob damit die Freunde der reinen Lehre zufrieden sein werden, sei dahingestellt.

Angesichts des Stellenwerts, den Verchromungen im Motorraddesign nach wie vor besitzen, darf man getrost davon ausgehen, dass die Industrie Wege finden wird, weiterhin glänzende Oberflächen anbieten zu können.

Foto: Triumph

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