Kurz vor Jahresende 2016 hat der Bundesrat die Regelung zur Drosselung von Motorrädern auf die A2-Führerschein-konforme Leistung an europäisches Recht angepasst. Während in allen anderen EU-Ländern die Leistung des Ausgangsmodells seit der EU-Führerscheinreform maximal 70 kW / 95 PS betragen durfte, war es in Inhabern der Fahrerlaubnis der Klasse A2 in Deutschland bislang gestattet, auf 35 kW / 48 PS gedrosselte Motorräder mit beliebiger Leistung zu bewegen. Dagegen hatte die Europäische Kommission geklagt.
Nach Angaben des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt nach Inkrafttreten der Verordnung zum 28. Dezember des vergangenen Jahres in Deutschland aber ein Bestandsschutz. Er bezieht sich auf alle A2-Fahrer, die ihren Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 (EU-Führerscheinreform) und dem 27. Dezember 2016 erhalten haben. Sie dürfen weiterhin auf 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung über 70 kW liegt.
Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen rät der IVM allerdings ab, da die Rechtslage auch vor der jetzt umgesetzten Nachbesserung nicht eindeutig war.
Abb. unter Verwendung einer Fotografie von BMW Motorrad