Wann macht es Sinn und worauf kommt es an?

Eine gute Motorradversicherung ist essenziell, Foto: cottonbro studio, pexels.com

Motorradversicherung wechseln

Wann macht es Sinn und worauf kommt es an?

Lohnt es sich für Motorradfahrer, die Versicherung zu wechseln, und welchen Vorteil bringt es wirklich? Eine Frage, die sich viele Menschen im Hinblick auf ihre Abrechnungen stellen. Bietet ein anderer Versicherer bessere Konditionen und worauf ist bei einem Wechsel zu achten? Wir klären alle relevanten Fragen rund um das Thema KFZ-Versicherungswechsel.

Wann ist es möglich, die Motorradversicherung zu wechseln? 

Veranstaltungen wie die Motorräder Dortmund 2023 lockt jedes Jahr Zehntausende begeisterter Zweiradfans an. Eines sollten sie alle gemeinsam haben: eine gute Versicherung. Rund 50 % aller Auto- und Motorradbesitzer denken spätestens zum Jahresende einmal über den Wechsel ihres Versicherers nach. Grund dafür ist, der Wunsch nach einer zusätzlichen Geldersparnis, bei steigenden Versicherungsleistungen. Funktioniert das aber in der Praxis ebenfalls? Worauf müssen Biker beim Wechsel achten und wann ist er möglich?

Die Kündigung der laufenden Versicherung kann zum Ende des Jahres erfolgen. Die Frist beträgt einen Monat, das Versicherungsjahr endet fast immer am 31. Dezember. Stichtag ist dann spätestens der 30. November, sonst verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr! 

Bei unterjährigen Verträgen kann es Abweichungen geben, der Versicherte muss daher genau auf individuelle Bedingungen achten. Ein Sonderfall ist der bereits eingetretene Schadensfall. Dieser macht es dem Versicherten möglich, eine außerordentliche Kündigung einzureichen. Möglich ist das erst dann, wenn die Leistungsverhandlungen für den vorhandenen Schaden vollendet sind. 

Wie funktioniert der Versicherungswechsel? 

Das Entscheidende beim Kündigen der aktuellen Versicherung, ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Wie bereits erwähnt, enden die meisten Motorradversicherungen, ebenso wie die Kfz-Versicherung zum 31.12., womit die Police spätestens zum 30.11. gekündigt sein muss. Es gilt daher, den Versicherungsvertrag auf die Kündigungsfrist und den Kündigungszeitpunkt zu prüfen.

Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und kann daher per Mail oder per Brief zugestellt werden. Diese Angaben müssen im Kündigungsschreiben enthalten sein:

  • Absender
  • Empfänger
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungsdatum

Die Kündigung sollte allerdings nur dann vollzogen werden, wenn bereits eine neue Versicherung ausgesucht und abgeschlossen ist. Kommt es zu Komplikationen, so steht man im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz da und darf das Fahrzeug nicht bewegen.

Bei der Auswahl des neuen Versicherers, sollte man sicherheitshalber auf etablierte Versicherer zurückgreifen, die einen guten Ruf und transparente Leistungen anbieten. Zu den führenden Versicherern gehört beispielsweise die Gothaer Versicherung. Welche Leistungen individuell am wichtigsten sind und welche Police gut passen könnte, lässt sich neben der direkten Beratung der einzelnen Versicherer auch über einen Vergleichsrechner herausfinden. Hierbei braucht es unter anderem folgende Daten: 

  • Alter des Kfz und Fahrzeugtyp
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Gewünschte Leistungen  

Tipp: Es lohnt sich Ende November einen solchen Vergleich durchzuführen. Auch die Versicherer sind in Kenntnis darüber, dass zu diesem Zeitpunkt häufig gewechselt wird. Von besonders lukrativen Neukundenangeboten profitieren dann die Versicherungsnehmer. 

Wenn ein neues Angebot gefunden wurde, ist ein individuelles Angebot nötig. Das kann unverbindlich erstellt oder direkt im Rahmen eines Versicherungsabschlusses beantragt werden. Der Beginn des neuen Versicherungsvertrags ist in der Regel der 1. Januar des kommenden Jahres. Erst nach Abschluss sollte der alte Vertrag wirklich gekündigt werden! 

Die wichtigsten Leistungen beim Versicherungswechsel 

In Deutschland nehmen Versicherer pro Jahr rund 29.072 Millionen Euro ein, aufgeteilt auf insgesamt 93 verschiedene KFZ-Versicherer. Bei der Wahl der neuen Versicherung müssen Biker auf ein paar wichtige Eckdaten achten. Nur so kann ein gutes Angebot von einem schlechten Tarif unterschieden werden: 

  • Die Deckungssumme: Die geforderte Mindestsumme liegt bei 7,5 Millionen Euro (Personenschäden) und beträgt bei Sachschäden eine Million Euro. Es lohnt sich, eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro anzustreben. 
  • Fahrlässigkeit: Eine Vollkaskoversicherung sollte auch dann haften, wenn ein Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine rote Ampel überfahren wurde und es zu einem Unfall kam. 
  • Neuwertentschädigung: Für neue Bikes ist die Neuwertentschädigung wichtig. Sie sorgt im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens dafür, dass der Neupreis immer anhand des Zeitwerts erstattet wird. 
  • Zubehör: Wenn serienmäßiges Zubehör fürs Motorrad genutzt wird, sollte es von einer guten Kaskoversicherung automatisch mitversichert sein, in unbegrenztem Rahmen.
  • Sonderschäden: In der Kaskoversicherung sollten Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Dachlawinen und Muren mitversichert sein. 
  • Schadenrückkauf: Bei einer Vollkaskoversicherung ist das Recht auf Schadenrückkauf ein wichtiger Bestandteil der neuen Kfz-Versicherung. 

Fazit: keine Sparangaben möglich, Spartendenzen aber vorhanden 

Eine direkte Summe zu nennen, die beim Versicherungswechsel eingespart werden kann, wäre fahrlässig. Es kommt immer auf die individuellen Bedingungen und den aktuellen Tarif an. Schnittwerte rechnen mit 100 bis 200 Euro Ersparnis für den Versicherten, ein Betrag, der sich lohnt. Es ist wichtig, dass nicht nur der Preis ins Auge gefasst wird. Entscheidend ist, dass die neue Versicherung ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Nur dann lohnt sich der Wechsel für den Biker wirklich.

Gastbeitrag von Manuel Germann

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