Schon länger bietet die ASFINAG, in Österreich zuständig für den Bau und Erhalt der Autobahnen sowie das Einziehen der Straßenbenutzungsgebühren, als Alternative zum lästigen Aufkleben des »Pickerls« die Möglichkeit, Vignette und Streckenmaut digital zu erwerben bzw. zu begleichen. Der Haken dabei: Bis die Online-Produkte gültig werden, gehen 18 Tage ins Land. Der Grund liegt im Fernabsatzgesetz, das Käufern eine großzügige Widerrufsfrist einräumt. Theoretisch wäre die Möglichkeit gegeben, eine digitale Zehntagesvignette zur erwerben, zu nutzen, um dann den Vertrag zu widerrufen und das Geld zurückzuverlangen – weshalb die ASFINAG mit der Karenz auf Nummer sicher geht.
Der ADAC umgeht das Problem nun, indem Käufer durch das Setzen eines Häkchens auf ihr Widerrufrecht verzichten. Eine Methode, wie sie Immobilienmakler oder Anbieter von Finanzprodukten schon lange nutzen. Warum die ASFINAG nicht selbst auf diese Idee gekommen ist, sei dahingestellt.
Auf jeden Fall können Motorradreisende nun im Mautportal des ADAC ihre Straßenbenutzungsgebühren online begleichen und sind sofort berechtigt, die entsprechende Strecke zu befahren – im Extremfall kann die digitale Vignette per App unmittelbar vor der Einreise gelöst werden.
Bild: Quelle ADAC SE