Die kostenlose Benutzung der Autobahnen wie in Deutschland ist eher die Ausnahme. In fast allen europäischen Ländern werden Benutzungsgebühren erhoben. Entweder streckenbezogen wie etwa in Italien oder Frankreich oder aber pauschal für einen bestimmten Zeitraum. Bei letzterer Methode weist der Verkehrsteilnehmer die ordnungsgemäße Entrichtung der Gebühr durch eine Vignette an seinem Fahrzeug nach. Dieses Modell wird in Österreich, der Schweiz und in Slowenien praktiziert.
Während die Vignette beim Pkw innen an der Windschutzscheibe angebracht wird, muss sie beim Motorrad auf einem »nicht oder nur schwer entfernbaren Teil« aufgeklebt werden. Das Mitführen allein reicht nicht.
Auch wenn es verlockend erscheinen mag, sich vor der Maut zu drücken: Es lohnt sich nicht. Die Kontrollen sind mittlerweile so effizient, dass kaum ein Mautpreller ungeschoren davonkommt. Neben mobilen Teams, die die Einhaltung der Vignettenpflicht überwachen, setzt beispielsweise Österreich auf automatische Erkennungssysteme. Und die sogenannte »Ersatzmaut« ist happig. Wer in Österreich ohne »Pickerl« erwischt wird, zahlt 120 Euro oder ein Bußgeld ab 300 Euro. Zum Vergleich: Die Zehn-Tages-Vignette für ein Motorrad kostet in der Alpenrepublik derzeit 5,40 Euro.
Vignetten-Preise für Motorräder 2020 in Europa (Auswahl) | |
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Österreich | |
1 Jahr | 36,20 € |
2 Monate | 13,70 € |
10 Tage | 5,40 € |
Schweiz | |
1 Jahr | 39,00 € |
Slowenien | |
1 Jahr | 55,00 € |
6 Monate | 30,00 € |
1 Woche | 7,50 € |
Aufpassen muss man bei der Digitalen Vignette in Österreich. Zunächst einmal erscheint das System verlockend bequem. Vom heimischen Rechner aus oder per Smartphone wird die Maut für den gewünschten Zeitraum vorab entrichtet. Dabei wird das Kennzeichen des betreffenden Kfz erfasst und im System hinterlegt. Damit hat man auch ohne »Pickerl« freie Fahrt. Allerdings gilt die Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf. Dies liegt daran, dass Privatpersonen in Europa das Recht haben, zwei Wochen lang von Kaufverträgen, die per Internet abgeschlossen wurden, zurückzutreten. Umgehen lässt sich die Wartezeit, wenn man während des Bestellprozesses angibt, keine Privatperson zu sein, sondern ein gewerblicher Kunde. Dann greift das Rücktrittsrecht nicht und die Vignette ist sofort gültig.
In jedem Fall sollte man die Kaufbestätigung auf der Reise mitführen, um die Entrichtung des Mautentgeldes zweifelsfrei nachweisen zu können.