Kfz-Versicherung zum 30. November kündigen

Stichtag für Kündigung naht

Jetzt Versicherung wechseln?

Der 30. November ist der Stichtag für die Kündigung der meisten Kfz-Versicherungen. Motorradfahrer, die mit ihrem aktuellen Tarif unzufrieden sind, müssen spätestens jetzt handeln.

Bei den meisten Motorradfahrern fristen die Kfz-Versicherungen vom Zeitpunkt der Zulassung an ein unauffälliges Dasein zwischen Aktendeckeln. Die Beiträge werden dezent vom Konto abgebucht, ansonsten bekommt man im Idealfall von der Versicherung nichts mit.

Doch von Zeit zu Zeit kann es sich lohnen, der Police etwas Aufmerksamkeit zu schenken. Selbst wenn man beim Abschluss die Tarife sorgfältig verglichen und das individuell am besten passende Angebot ausgewählt hat, kann es sein, dass der Schutz nach ein paar Jahren nicht mehr zum Versicherungsnehmer passt. Möglicherweise bieten andere Gesellschaften mittlerweile günstigere Tarife an, oder die Kasko ist obsolet geworden, weil das Motorrad in die Jahre gekommen ist. Eine gelegentliche Überprüfung macht auf jeden Fall Sinn. Erste Anhaltspunkte zur Beurteilung der Tariflandschaft können Vergleichsportale im Internet geben.

Kommt man zu dem Schluss, dass man sein Fahrzeug anderswo günstiger versichern könnte, gilt es, die Kündigungsfrist der alten Versicherung zu wahren. Das Versicherungsjahr der meisten Policen läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Die Kündigung muss daher bis zum 30. November erfolgen. An diesem Tag muss die Kündigung der Versicherung spätestens vorliegen, damit sie wirksam werden kann. Der Tag der Absendung (Poststempel) spielt keine Rolle! Abweichende Bedingungen können bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen gelten.

Sonderkündigungsrecht
Es gibt einige Gründe, die den Versicherungsnehmer berechtigen, seinen Vertrag abweichend vom regulären Zeitpunkt zu kündigen. Hierzu zählen Beitragserhöhungen. Diese muss der Versicherer dem Kunden mitteilen, meist tut er dies auf der Jahresrechnung. Man sollte die Rechnung stets sorgfältig prüfen, denn in manchen Fällen wird eine Beitragserhöhung durch eine neue Schadensfreiheitsklasse überkompensiert; d.h. die Rechnungssumme fällt niedriger aus als im Vorjahr, obwohl der Beitrag gestiegen ist. Das Sonderkündigungsrecht bleibt dennoch bestehen.
Ein Schadensfall oder ein Fahrzeugwechsel begründen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Es muss allerdings nicht immer gleich die Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Versicherer sein. Während die Gesellschaften alte – und oftmals ungünstige – Tarife gerne stillschweigend weiterlaufen lassen, solange der Kunde nicht von sich aus handelt, zaubern sie nicht selten günstigere Konditionen aus dem Hut, sobald die Kündigung im Raum steht.

Nachfragen und vergleichen lohnt sich in vielen Fällen. Gerade um den wichtigen Stichtag herum bieten viele Versicherungen besonders günstige Tarife an, um Neukunden zu gewinnen. Also: Den inneren Schweinehund überwinden und bis zum 30. November aktiv werden.

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