Seit dem 1. Juli greift die neue vierjährige Suzuki-Garantie für alle neu erworbenen zulassungsfähigen Motorräder und Roller ab 300 Kubikzentimetern Hubraum. Voraussetzung ist, dass die Maschine bei einem autorisierten Vertragshändler erworben wurde. Zudem müssen alle Servicearbeiten gemäß dem Wartungsplan in einer von Suzuki autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Die Suzuki Pro Garantie besteht aus der zweijährigen Werksgarantie und einer zweijährigen Anschlussgarantie des Kooperationspartners Meneks AG. Gültig ist die Vier-Jahres-Garantie für privat genutzte Maschinen ebenso wie für solche im gewerblichen Einsatz. Die Laufleistung ist auf 80.000 Kilometer beschränkt.