Darauf weist die Zeitschrift AUTOStraßenverkehr in ihrer aktuellen Ausgabe hin. Die Verwaltungsbehörden in Europa können künftig alle Informationen über Fahrzeugbesitzer austauschen. Dadurch können ausländische Behörden künftig Bußgeldbescheide in Deutschland vollstrecken. Bislang ging das nur, wenn es bilaterale Abkommen gab. Allerdings gilt die EU-weite Rechtshilfe erst ab einer Mindesthöhe von 70 Euro. Einzige Ausnahme ist das Nachbarland Österreich, das in Deutschland schon ab 25 Euro in Deutschland vollstrecken darf.
Die Grenze von 70 Euro ist im Ausland allerdings schnell erreicht. Bei den meisten Verstößen etwa gegen Promillegrenzen und Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen die Bußgelder im Ausland deutlich höher als in Deutschland.
Für die Amtshilfe in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig, das die ausländischen Bußgeldbescheide nach vorheriger Prüfung zustellt. Dann sollte man zahlen. Dabei leistet das Bundesamt nur Amtshilfe bei Verstößen im fließenden Verkehr, nicht so bei Knöllchen wegen Falschparkens. Und grundsätzlich gilt: Die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides ist nur dann möglich, wenn er in deutscher Sprache verfasst ist. (dpp-AutoReporter)