Don‘t drink and drive, take drugs and fly – mit dieser Hippie-Parole kann der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) so gar nichts anfangen. Im Rahmen des Verkehrsgerichtstags hat sich die Organisation erneut gegen eine Gleichsetzung von Cannabiskonsum und Alkohol im Straßenverkehr ausgesprochen.
Hintergrund der Diskussion über die Bewertung der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss cannabishaltiger Rauschmittel ist die von der Bundesregierung angestrebte Legalisierung der Droge.
»Wer unter dem Einfluss von Cannabis steht, darf nicht ans Steuer oder den Lenker. Eine Gleichbehandlung lässt sich verantwortlich nur mit einem strikten Alkoholverbot erreichen«, führt DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf aus. Er verweist auf die alkoholbedingten Verkehrsunfälle. Dabei seien im vergangenen Jahr über 16.000 Menschen verletzt und 165 getötet worden.
Hintergrund
Die Diskussion über die Bewertung von Fahrten unter Cannabiseinfluss hat ihren Ursprung in den 1990er Jahren. Gegen Ende des Jahrzehnts wurde durch eine Änderung des §24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) pauschal festgelegt, dass jemand, der unter dem Einfluss von Drogen ein Kraftfahrzeug führt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Damit galt de facto eine 0,0-Grenze.
In der Folge wurde die Regelung durch die Einführung von Grenzwerten modifiziert. Bei Werten oberhalb dieser Mindestnachweismengen wird seither von einer potentiellen Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Allerdings sind die Grenzwerte nicht unumstritten.
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