Führerscheinumtausch wird Pflicht

Nur noch 15 Jahre gültig

Führerscheinumtausch wird Pflicht

Deutschland muss eine EU-Richtlinie umsetzen, nach der alte Führerscheine bis spätestens 2033 umgetauscht sein müssen. Die Dokumente werden künftig nur noch 15 Jahre gültig sein.

Die Europäische Union möchte Verkehrsrecht und Fahrerlaubnisrecht harmonisieren und zentralisieren. Hierzu zählt auch die EU-weite Einführung fälschungssicherer Fahrerlaubnisdokumente, die in einer zentralen Datenbank erfasst werden sollen. Hinzukommt, dass die zugeteilten Fahrerlaubnisklassen auf 15 Jahre befristet werden.

Alle Fahrerlaubnisdokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden sukzessive umgetauscht. Der Bundesrat hat für die Umtauschaktion eine Fristenregelung beschlossen, die den Tausch nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr des Inhabers regelt. Bis 2033 sollen alle bisherigen Dokumente ersetzt sein. Eine entsprechende Verordnung muss noch von der Bundesregierung erlassen werden.

Obwohl der Umtausch verpflichtend ist, soll laut Informationen des ADAC eine Gebühr von 25 Euro fällig werden, plus die Kosten für ein aktuelles biometrisches Lichtbild. 

Umtauschfristen für Führerscheine

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1 2022

1959 – 1964

19.1.2023

1965 – 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.1.2026

2002 – 2004

19.1.2027

2005 – 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 – 18.1.2013

19.1.2033

Quelle: ADAC

Die bestehenden Fahrerlaubnisklassen werden zunächst ohne Gesundheitscheck oder zusätzliche Prüfung in die neuen Dokumente übernommen. Ihre Gültigkeit ist jedoch auf 15 Jahre beschränkt. Die Grundlage für spezifische Überprüfungen bestimmter Gruppen von Fahrerlaubnisinhabern (z.B. ältere Menschen) ist damit also bereits vorhanden.

Anders als bei Bus- und Lkw-Führerscheinen begehen Inhaber von Fahrerlaubnissen für Pkw und Motorrad mit einem Verstoß gegen die Umtauschpflicht jedoch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Nach derzeitigem Stand muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro gerechnet werden.

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