Lediglich eine Schulung mit einer 90-minütigen Theorieeinheit sowie sechs praktische Fahrstunden sollen Inhaber des Pkw-Führerscheins B künftig absolvieren müssen, um die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erhalten. Mit dieser dürfen Leichtkrafträder mit 125 Kubik und maximal 15 PS gefahren werden. Eine Praxis- und Theorieprüfung sollen laut einem Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium, der SPON vorliegt, nicht vorgesehen sein. Voraussetzungen wären ein Mindestalter von 25 Jahren sowie der Besitz des Autoführerscheins seit mindestens fünf Jahren.
Mit der Novelle würde eine Regelung, die bereits für Autofahrer, die vor dem 1. April 1980 ihre Pkw-Fahrerlaubnis erworben haben, auf einen deutlich größeren Personenkreis ausgeweitet.
Unterstützung findet der Vorstoß von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erwartungsgemäß bei der Motorradindustrie, Bedenken haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) und – ebenfalls erwartungsgemäß – die Fahrlehrerverbände angemeldet.
Foto: KTM 125 Duke © KTM / R. Schedl