Straßenverkehrsordnung wegen Formfehler auf der Kippe

Zitiergebot missachtet

»Führerscheinfalle« auf der Kippe

Die verschärften Möglichkeiten zur Verhängung von Fahrverboten brachten der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung viel Kritik ein. Nun könnte sich die gesamte Neuregelung als hinfällig erweisen – wegen eines Formfehlers.

Verbände liefen Sturm, Bürger starteten eine Petition und als Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der erst mächtig stolz auf die Neuordnung der Straßenverkehrsordnung war, zurückruderte und eine Entschärfung in Aussicht stellte, rebellierte der Koalitionspartner SPD. Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung mit ihrem verschärften Bußgeldkatalog steht unter keinem guten Stern.

Doch es ist wohl nicht der Druck aus den Reihen der kraftfahrenden Verkehrsteilnehmer, der die Novelle zu Fall bringen wird. Vielmehr könnte Schlamperei bei der Abfassung des Paragraphenwerks zu dessen Nichtigkeit führen.

»Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020«, teilte der ADAC mit.

Zahlreiche Juristen, darunter die Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen an, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hatten zuvor bemängelt, dass die Neufassung der Straßenverkehrsordnung das »Zitiergebot« verletze. Hinter diesem formaljuristischen Begriff verbirgt sich die Notwendigkeit, beim Erlass jeder Verordnung anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Dies wurde bei der am 28. April in Kraft getretenen StVO-Novelle offenbar versäumt. Nach Auffassung der Juristen ist die gesamte Verordnung und der zugehörige Bußgeldkatalog damit nichtig.

Diese Einschätzung scheint sich mittlerweile auch im verantwortlichen Verkehrsministerium durchgesetzt zu haben, weshalb die Bundesländer am 1. Juli aufgefordert wurden, auf die Anwendung der neuen Vorschriften zu verzichten und bis auf Weiteres bei allen offenen Verfahren die alte Verordnung zugrunde zu legen.

Bild: ddp / AutoReporter

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