Die am 15. Mai 2020 gebilligte Entschließung des Bundesrates fordert die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission für eine Begrenzung der Geräuschemissionen von Motorrädern in allen Fahrzuständen auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A) einzusetzen. Zudem sollen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet werden können. Darüber hinaus soll nach Rechtsverstößen von nicht ermittelbaren Fahrern die Führung eines Fahrtenbuchs und eine Halterhaftung eingeführt werden.
Nach Auffassung der Biker Union, ihrem Selbstverständnis nach »Interessenvertretung der Biker, Rocker und Motorradfahrer«, sind dies allesamt inakzeptable Forderungen. In einer umfangreichen Stellungnahme wendet sich die BU gegen die Bundesratsentschließung. Ihre Hauptkritikpunkte lauten:
- Auch andere Kfz verursachen Lärmimmissionen. Die Fokussierung auf Motorräder ist eine Diskriminierung
- Die Sperrung von Straßen nur für Motorräder aufgrund von Lärmbelästigungen ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
- Die Halterhaftung ist verfassungswidrig
- Ein absolutes Geräuschlimit von 80 dB(A) in allen Fahrzuständen bedeutet das Ende des Verbrennungsmotors bei Motorrädern
- Bei einem Fahrzeugbestand von derzeit ca. 4,4 Mio. zugelassenen Motorrädern dauert es 10 bis 15 Jahre, bis sich die Veränderung im Straßenverkehr bemerkbar macht
- Moderne Motorräder sind nicht laut, das Problem sind illegale Auspuffanlagen
- Der Bundesrat fordert Maßnahmen, die bereits geltendes Recht sind: Individuell einstellbare Abgasanlagen sind illegal, Beschlagnahme bei groben Verstößen ist möglich, Anordnung eines Fahrtenbuches ist bereits möglich, wirksame Messverfahren sind bereits vorhanden
- Die Bundesländer sollen die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen und sich nicht auf Personalmangel zurückziehen
Die Pressemeldung der Biker Union zur Entschließung gibt es im Original hier
Foto © Biker Union